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Gut zu wissen…
Logopädie ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen und wird ärztlich verordnet. Eine Verordnung für Logopädie erhalten Sie zum Beispiel bei Haus- oder Kinderärzt*innen.
Die Verordnungen sind nach Ausstellung maximal 28 Tage gültig.
Patient*innen über 18 Jahren sind zuzahlungspflichtig. Dies sind 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro pro Verordnung.
Die privaten Krankenkassen übernehmen einen Teil der Behandlungskosten, es wird empfohlen sich im Vorfeld zu informieren, wieviel der Eigenanteil beträgt. Dies hängt von den Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherung ab. Ein Kostenvoranschlag wird erstellt.
Wir rechnen nach der Gebührenübersicht für Therapeuten ab (GebüTh).
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